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   LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06   

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https://dejure.org/2007,6439
LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06 (https://dejure.org/2007,6439)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2007 - 6 Ta 638/06 (https://dejure.org/2007,6439)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 6 Ta 638/06 (https://dejure.org/2007,6439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundsätze der Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beschlussverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3 Satz 2, 33 Abs. 1 RVG
    Grundsätze der Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beschlussverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beschlussverfahren; Streitwertfestsetzung im Falle der Auslegung einer Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 23 Abs. 3 Satz 2, 33 Abs. 1 RVG
    Grundsätze der Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beschlussverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Auslegung eines Sozialplans zu betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitnehmern im Rundfunkaußendienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06
    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgsaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 17 Ta 316/05 - Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 6 Ta 171/06 und 18.07.2006 - 6 Ta 386/06 - vgl. auch LAG Hamm vom 12.09.2005 10 TaBV 72/05 - ).

    Die Geltung einer Betriebsvereinbarung wird jedoch regelmäßig mit dem ein- oder mehrfachen Betrag des Hilfsstreitwertes in Ansatz gebracht, wobei vertreten wird, dass es angemessen erscheint, sich für die Festsetzung des Gegenstandswertes an der Staffel des § 9 BetrVG zu orientieren (vgl. LAG Hamm vom 12.09.2005 10 TaBV 72/05 -, NZA RR 2006, 154; vgl. auch die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 18.07.2006 6 Ta 393/06 - bei einem Streit über das Bestehen von Betriebsteilen mit drei Betriebsratsmitgliedern).

    Bei dieser Konstellation ist sicherlich die Festsetzung des Streitwertes in Anlehnung an die oben zitierte Entscheidung des LAG Hamm vom 12.09.2005 10 TaBV 72/05 ebenso wenig angemessen, wie die Zugrundelegung von 51 Hilfsstreitwerten im Hinblick auf eine in dieser Form nicht zu vollziehende unternehmerische Entscheidung.

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2006 - 6 Ta 386/06

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Versetzung in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06
    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgsaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 17 Ta 316/05 - Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 6 Ta 171/06 und 18.07.2006 - 6 Ta 386/06 - vgl. auch LAG Hamm vom 12.09.2005 10 TaBV 72/05 - ).

    In den Fällen, in denen lediglich eine kursorische Prüfung der weiteren Fälle seitens der Anwälte geboten ist, führt dies nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zu einer Kürzung der Parallelsachen auf ein Drittel des Ausgangswertes (LAG Düsseldorf vom 18.04.2006 6 Ta 182/06 - Beschluss vom 18.07.2006 6 Ta 386/06 -).

  • BAG, 20.07.2005 - 1 ABR 23/03

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans wegen Unterdotierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06
    b) Ausweislich des Verfahrensantrages ist das Ausgangsverfahren nichtvermögensrechtlicher Art, da der Streit um die Anwendbarkeit der Betriebsvereinbarung 06/05 um mögliche auszusprechende betriebsbedingte Kündigungen ging und damit nicht ein vermögensrechtlicher Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit war, wie etwa bei der Anfechtung eines Sozialplanes wegen Unterdotierung (insoweit BAG vom 20.07.2005 1 ABR 23/03 (A) DB 2005, 2086).
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahrenbefristete Einstellung von 15

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06
    Eine Herabsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit ist regelmäßig dann geboten, wenn z. B. mehrere personelle Einzelmaßnahmen auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückzuführen sind und die Einzelfälle keine Besonderheiten aufweisen (vgl. LAG Hamm vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06
    Zumindest ist dem anwaltlichen Arbeitsaufwand als solchem kein allzu hoher Stellenwert bei der Bemessung des Gegenstandswertes einzuräumen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 16.11.2000 1 Ta 67/00 NZA RR 2001, 551).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2006 - 6 Ta 171/06

    Streitwertfestsetzung bei einstweiligem Rechtsschutz des Betriebsrats auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 6 Ta 638/06
    Maßgeblich für die streitwertmäßige Bewertung ist dabei der Antrag und nicht etwa die Erfolgsaussicht des Antrages bzw. dessen Begründetheit (vgl. Beschluss des LAG Düsseldorf vom 29.08.2005 17 Ta 316/05 - Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 06.04.2006 6 Ta 171/06 und 18.07.2006 - 6 Ta 386/06 - vgl. auch LAG Hamm vom 12.09.2005 10 TaBV 72/05 - ).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 264/15

    Streitwert eines Antrags auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Es muss zudem bei der Streitwertfestsetzung der in zahlreichen Sonderbestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundtendenz des Arbeitsgerichtsprozesses Rechnung getragen werden, die Verfahrenskosten zu begrenzen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11.01.2007 - 6 Ta 638/06 - 02.01.2008 - 6 Ta 659/07 - 01.04.2009 - 6 Ta 159/09 - 24.11.2010 - 2 Ta 630/10 - 07.04.2011 - 2 Ta 767/10 - ).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2009 - 6 Ta 580/08

    Streitwert im Beschlussverfahren; Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung

    Eine vermögensrechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn sie eine vermögensrechtliche Leistung zum Gegenstand hat, wenn in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden, wenn die geltend gemachten Ansprüche auf Geld oder eine geldwerte Leistung gerichtet sind oder ihre Grundlage in einem Verhältnis haben, dem ein Vermögenswert zukommt (vgl. LAG Düsseldorf vom 24.05.2007 - 6 Ta 257/07 - Beschluss vom 11.01.2007 - 6 Ta 638/06 - LAG Hamm vom 28.04.2005 - 10 TaBV 25/05 - NZA RR 2005, 436; LAG L. vom 03.01.2008 - 8 Ta 277/07 - NZA RR 2008, 541).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 2 Ta 767/10

    Gegenstandswert; Streit über den Status eines leitenden Angestellten im

    Andererseits muss bei der Streitwertfestsetzung der in zahlreichen Sonderbestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundtendenz des Arbeitsgerichtsprozesses Rechnung getragen werden, die Verfahrenskosten zu begrenzen (vgl. LAG Düsseldorf vom 11.01.2007 - 6 Ta 638/06 - vom 02.01.2008 - 6 Ta 659/07 - vom 01.04.2009 - 6 Ta 159/09 - vom 24.11.2010 - 2 Ta 630/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2010 - 1 Ta 129/10

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Sozialplanes wegen Unterdotierung

    Es sind hierbei die immateriellen wie die materiellen Auswirkungen für die Beteiligten sowie die Auswirkungen auf die Belegschaft zu berücksichtigen (vgl. LAG Düsseldorf, Beschl. v.11.01.2007 -6 Ta 638/06; LAG Hamburg, Beschl. v. 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02, LAG Hamm, Beschl. v. 22.08.2005 - 10 TaBV 5/05).
  • LAG Düsseldorf, 02.01.2008 - 6 Ta 659/07

    Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle

    1.Wie sich aus der den Beteiligten bekannten Entscheidung der Beschwerdekammer vom 25.09.2007 - 6 Ta 492/07 - sowie aus der Entscheidung vom 11.01.2007 - 6 Ta 638/06 - ergibt, geht die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung von folgenden Grundsätzen aus :.
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